Kostenübernahme
- Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Arbeitsamt
- Integrationsamt
- Studentenwerk u.a.
Ihr Anspruch auf Kommunikationshilfen ergibt ich aus dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). In den jeweiligen Vorschriften werden die Regelungen der UN-Behindertenkonvention im deutschen Recht umgesetzt.