Kostenübernahme
Folgende Träger können die Kosten je nach Einsatzart übernehmen:
- Krankenkasse,
- Rentenversicherung,
- Arbeitsamt,
- Inklusionsamt bzw. Integrationsamt,
- Studentenwerk,
- Firmen und Organisationen,
- u.a.
Ihr Anspruch auf Kommunikationshilfen ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). In den jeweiligen Vorschriften werden die Regelungen der UN-Behindertenkonvention in deutsches Recht umgesetzt.